Denkmalschutz
Die denkmalgeschützten Wohnhofanlagen sind stadtteiltypisch. Hierzu gehören der Grindelhof 89, Haus 1 bis 9; Grindelhof 83, Haus 1 bis 21. Die besondere Feinstruktur dieser Bau- und Wohnform ist im Grindelviertel, dem alten jüdischen Viertel, unmittelbar erfahrbar. Es handelt sich hier um eine einzigartige Bau- und Lebensform, die durch Neubauten verbaut und somit zerstört werden würde.
Durch die Neubauten werden die umgebenden Denkmalensembles direkt und unmittelbar gefährdet und in ihrer Eigenart, in ihrem Erscheinungsbild und Zusammenwirken beeinträchtigt. Dies läuft den Zielen des Hamburgischen Denkmalschutzes insbesondere im Hinblick auf den Umgebungsschutz zuwider.
Der denkmalgeschützte Bestand ist durch die Abriss- und Bauarbeiten massiv bedroht.
Planungen entstehen hier schlicht entgegen der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben: Es wird für den Neubau das Nullniveau des Vorderhauses angenommen. Entsprechend werden beide terrassierten Denkmal-Ensembles sprichwörtlich gegenüber den Neubauten »im Boden« versinken. Damit sind die Terrassenbauten Grindelhof 83 in ihrer Substanz höchst gefährdet. Der denkmalgeschützte Bestand ist durch die Abriss- und Bauarbeiten massiv bedroht.
Die Altbauten sind nicht unterkellert und stehen auf fragilen Fundamenten. Irreversible Schäden sind mit Sicherheit unvermeidlich. 126 bestehende Wohnungen werden erhebliche Bauschäden erleiden zugunsten von 19 Neubauten.
Der innere Bereich der Blockrandbebauung, in dem die Fläche liegt, ist bereits hoch nachverdichtet. Aus diesem Grund wurde im Zuge der letzten Neubauten vom Bezirk-Planungsausschuss deutlich betont: »Dieser Block wird nicht weiter nachverdichtet!«
Nur wenige Jahren später scheint diese Aussage obsolet. Inzwischen wird geplant, die Quartiersgarage des Grindelviertels mit ihren rund 100 Stellplätzen abzureißen, um dort hochpreisige Stadthäuser mit eigenen Garagen entstehen zu lassen.
Denkmalschutz
Die denkmalgeschützten Wohnhofanlagen sind stadtteiltypisch. Hierzu gehören der Grindelhof 89, Haus 1 bis 9; Grindelhof 83, Haus 1 bis 21. Die besondere Feinstruktur dieser Bau- und Wohnform ist im Grindelviertel, dem alten jüdischen Viertel, unmittelbar erfahrbar. Es handelt sich hier um eine einzigartige Bau- und Lebensform, die durch Neubauten verbaut und somit zerstört werden würde.
Durch die Neubauten werden die umgebenden Denkmalensembles direkt und unmittelbar gefährdet und in ihrer Eigenart, in ihrem Erscheinungsbild und Zusammenwirken beeinträchtigt. Dies läuft den Zielen des Hamburgischen Denkmalschutzes insbesondere im Hinblick auf den Umgebungsschutz zuwider.
Der denkmalgeschützte Bestand ist durch die Abriss- und Bauarbeiten massiv bedroht.
Planungen entstehen hier schlicht entgegen der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben: Es wird für den Neubau das Nullniveau des Vorderhauses angenommen. Entsprechend werden beide terrassierten Denkmal-Ensembles sprichwörtlich gegenüber den Neubauten »im Boden« versinken. Damit sind die Terrassenbauten Grindelhof 83 in ihrer Substanz höchst gefährdet. Der denkmalgeschützte Bestand ist durch die Abriss- und Bauarbeiten massiv bedroht.
Die Altbauten sind nicht unterkellert und stehen auf fragilen Fundamenten. Irreversible Schäden sind mit Sicherheit unvermeidlich. 126 bestehende Wohnungen werden erhebliche Bauschäden erleiden zugunsten von 19 Neubauten.
Der innere Bereich der Blockrandbebauung, in dem die Fläche liegt, ist bereits hoch nachverdichtet. Aus diesem Grund wurde im Zuge der letzten Neubauten vom Bezirk-Planungsausschuss deutlich betont: »Dieser Block wird nicht weiter nachverdichtet!«
Nur wenige Jahren später scheint diese Aussage obsolet. Inzwischen wird geplant, die Quartiersgarage des Grindelviertels mit ihren rund 100 Stellplätzen abzureißen, um dort hochpreisige Stadthäuser mit eigenen Garagen entstehen zu lassen.